Die Geschichte des Vereins

Gründung Der Verein "Hundesportfreunde Paderborn" wurde am 05.04.1996 gegründet. Der Sitz des Vereins ist Paderborn. Mit dem Zweck der Gemeinnützigkeit ist Verein am 11.07.1996 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Paderborn als "Hundesportfreunde Paderborn e.V." - im weiteren HSF genannt - eingetragen worden. Die Gemeinnützigkeit des HSF ist vom Finanzamtes Paderborn mit Schreiben vom 26.05.1997 anerkannt worden.

Zweck und Aufgaben Der HSF ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er fördert und schützt die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder. Im Vordergrund steht der Hundesport. Die Hauptaufgabe kommt dabei der Ausbildung für Hunde aller Rassen zu. Der HSF berät und unterstützt Hundehalter - soweit möglich - in allen Fragen zu und im Umgang mit ihren sowie mit fremden Hunden. Der HSF steht mit seinen Leistungsangebot den Mitgliedern aber auch interessierten Nichtmitgliedern zu Diensten. (vergl. Satzung)

Vorstand Der Vorstand besteht aus 1., 2. und 3. Vorsitz, Schriftführung, Kasse, Vertrauensperson und 65 eingetragenen Mitgliedern (Stand Juli 2005).
Vorstand, Ausbilder und sonstige helfende Mitglieder erledigen ihre Aufgaben ehrenamtlich. Sie erhalten für ihre Leistungen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Trainer/in Jede/r Trainer/in, der bei den Hundesportfreunden Paderborn e.V. tätig ist, wird verpflichtet auf Kosten des Vereins grundlegende Seminare für die korrekte Ausbildung der Hunde und deren Hundeführer zu besuchen. Entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen sind im Interesse des Hundevereins zur Gewährleistung eines guten Ausbildungsniveaus anzubieten und zu besuchen. Auf jeden Fall muss ein ordentlicher Trainer, d.h. der im Besitz eines offiziell anerkannten Ausbilderscheins ist, die Ausbildung übergeordnet leiten.

Finanzierung Der HSF finanziert sich ausschliesslich aus Vereinsbeiträgen, Teilnahmegebühren an Trainings- und Welpenspielstunden von Nichtmitgliedern, Spenden (auch Kuchen- und Salatspenden) und Verkaufserlösen durch die Bewirtung bei den Trainings- und Welpenspielstunden sowie bei Vereinsveranstaltungen. Die Einnahmen werden angespart und zur Finanzierung, Unterhaltung und Instandsetzung/Wiederbeschaffung der Geräte und Maschinen, des Vereinshauses, des Inventars, zur Ausbildung der Übungsleiter u.ä., d.h. zu eigenwirtschaftlichen Zwecken verwendet.