Geschichte

Gründung Der Verein „Hundesportfreunde Paderborn“ wurde am 05.04.1996 gegründet. Der Sitz des Vereins ist Paderborn. Mit dem Zweck der Gemeinnützigkeit ist Verein am 11.07.1996 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Paderborn als „Hundesportfreunde Paderborn e.V.“ – im weiteren HSF genannt – eingetragen worden. Die Gemeinnützigkeit des HSF ist vom Finanzamtes Paderborn mit Schreiben vom 26.05.1997 anerkannt worden.

Zweck und Aufgaben Der HSF ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er fördert und schützt die gemeinsamen Interessen aller Mitglieder. Die Hauptaufgabe ist die Ausbildung von Hunden aller Rassen. Der HSF berät und unterstützt Hundehalter – soweit möglich – in allen Fragen zu und im Umgang mit ihren sowie mit fremden Hunden. Der Hundesport wird gefördert. Der HSF steht mit seinen Leistungsangebot den Mitgliedern aber auch interessierten Nichtmitgliedern zur Verfügung. (vergl. Satzung)

Vorstand Der Vorstand besteht aus 1., 2. und 3. Vorsitz, Schriftführung, Kasse, Vertrauensperson.
Vorstand, Ausbilder und sonstige helfende Mitglieder erledigen ihre Aufgaben ehrenamtlich. Sie erhalten für ihre Leistungen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Trainer/in Jede/r Trainer/in, der bei den Hundesportfreunden Paderborn e.V. ausbildet, ist verpflichtet auf Kosten des Vereins grundlegende Seminare für die korrekte Ausbildung der Hunde und deren Hundeführer zu besuchen. Entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen werden im Interesse des Hundevereins zur Gewährleistung eines guten Ausbildungsniveaus vom DVG angeboten. Ein Trainer, der im Besitz eines Sachkundenachweises gem. DVG-Ausbildungsverordnung ist, leitet die Ausbildung übergeordnet.

Finanzierung Der HSF finanziert sich ausschliesslich aus Vereinsbeiträgen, Teilnahmegebühren an Trainings- und Welpenspielstunden von Nichtmitgliedern, Spenden (auch Kuchen- und Salatspenden) und Verkaufserlösen durch die Bewirtung bei den Trainings- und Welpenspielstunden sowie bei Vereinsveranstaltungen. Die Einnahmen werden zur Finanzierung von Maßnahmen zur Unterhaltung / Instandsetzung / Wiederbeschaffung von Geräten und Maschinen, des Vereinshauses und -geländes, des Inventars und zur Ausbildung der Übungsleiter verwendet.